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Allgemeine Geschäftsbedingungen  Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Unsere Lieferungen und Verkäufe erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden aufgeführten Bedingungen. Hiervon abweichende anderstautende Abmachungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Anerkennung.

1.2 Der Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, daß Sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.

1.3 Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle vorher geltenden Preislisten , Sondervereinbarungen sowie Verkaufs- und Lieferbedingungen ihre Gültigkeit.

1.4 Wir verweisen ausdrücklich darauf, daß normalerweise keine Auftragsbestätigungen erfolgen.

2. Angebote und Abschlüsse, Nebenabreden

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Alle, auch wenn sie von unseren Vertreten oder sonstigen Verkaufsmitarbeitern entgegengenommen werden, erlangen für uns Verbindlichkeit erst mit unserer schriftlichen Bestätigung unsrer Geschäftsleitung.

2.2 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Vertreter oder sonstiger Verkaufsmitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unserer Geschäftsleitung.

3. Preise

3.1 Die im Katalog genannten Preis sind Nettopreise, exklusive Mehrwertsteuer, exklusive Verpackung, ab Lager Dannstadt, unversichert. Die Preise sind freibleibend. Wir behalten uns die Berechung der am Tage der Lieferung gültigen Preise vor.

4. Lieferzeiten

4.1 verstehen sich freibleibend - Zwischenverkauf vorbehalten - und gelten ab Eingang der Bestellung und aller erforderlichen Unterlagen für die Ausführung. Die Einhaltung der von uns genannten Lieferzeiten, die ohne gegenteilige Abmachung nur annähernde sind, gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Vorgänge bei der Fabrikation und sonstiger Hindernisse, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen in den Lieferwerken. Sofern die Lieferzeit nicht ausdrücklich als verbindlich festgelegt wurde, können wegen Lieferverzögerungen keinerlei Schadenersatzansprüche anerkannt werden.

4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

5. Verpackung und Versand

5.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Die Waren werden stets sorgfältig verpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Sie wird nicht zurückgenommen und vergütet. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers. Porto- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

5.2 Bestellungen ab einem Auftragswert von Euro 500,-- in Deutschland werden frei Haus geliefert.

6. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

6.1 Mit jeder Lieferung erhalten Sie gleichzeitig die entsprechende Rechnung. Bei Teillieferungen wird entsprechend eine Teilrechnung erstellt.

6.2 Alle Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen netto Kasse zahlbar

Bankverbindung: VR-Bank, D- 67125 Dannstadt, BLZ 545 603 20, Kontonummer 787

6.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweils üblichen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeinganges bei uns bzw. der Gutschrift auf dem Konto. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.

6.4 Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen, kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so sind wir unbeschadet weitergehender gesetztlicher Rechte in diesem Falle berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Stellung uns genehmer Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher Sicherheiten vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichtfüllung zu verlangen.

6.5 Annulierungskosten Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenstände bis zur Lieferung vor, wobei alle aufgrund angenommener Aufträge erfolgten Lieferungen als ein zusammenhängendes Liefergeschäft gelten. Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums durch Dritte sind uns sofort anzuzeigen.

7.2 Im Falle der Weiterveräußerung hat unser Auftraggeber mit seinem Käufer den gleichen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren. Die hierzu entstehenden Forderungen gelten als an uns abgetreten. Die Abnehmer sind auf unser Verlangen darüber unverzüglich zu verständigen.

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

7.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

7.5 Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.6 Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenstände verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung.

7.7 Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

7.8 Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfändet, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

7.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

8. Beanstandungen und Rücksendungen

8.1 Beanstandungen sind spätestens innerhalb von 1 Woche nach Empfang der Kaufgegenstände schriftlich beim Verkäufer zu melden.

8.2 Äußerliche Beschädigungen an dem Transportgut sind durch schriftlichen Vermerk auf der Empfangsquittung sofort (z.B. Paketdienst, Post, Bundesbahn, Spedition etc.) zu reklamieren.

8.3 Warenrücksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verkäufers und sind - insofern nicht anders vereinbart - stets fracht- und portofrei durchzuführen.

8.4 Bei begründeten und anerkannten Beanstandungen behalten wir uns vor, Ersatzlieferungen vorzunehmen oder Gutschrift zu leisten. Irgendwelche sonstige Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Folgeschäden übernehmen wir keinerlei Haftung.

8.5 Widerrufsbelehrung gem. § 3 FernAbsG.

Sie haben das Recht die Bestellung ohne Angaben eines Grundes schriftlich,per Brief, Telefax oder per e-Mail innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung zu widerrufen. Die Ausfüllung des Widerrufsrecht bedarf keiner Begründung. Erhalten Sie diese Widerrufsbelehrung erst nach Eingang der Lieferung, dann beginnt die Widerrufsfrist mit Zugang dieser Widerrufsbelehrung. Der Widerruf ist an folgende Adresse zu richten

Renner GmbH - Riedstr.6 67125 Dannstadt.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechzeitige Absendung des Widerrufsschreibens bzw. die Rücksendung der Ware.

9. Technische Veränderungen - Produkthaftung

9.1 Alle angebotenen Geräte werden ständig den technischen Fortschritten angepaßt. Technische Veränderungen sind daher vorbehalten.

9.2 Für eventuell enthaltene Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

9.3 Wir übernehmen für Produkte, die nicht von uns hergestellt sind, keinerlei direkte oder indirekte Produkthaftung.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ort, an dem unsere Gesellschaft ihren Sitz hat.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist das für den Sitz unserer Gesellschaft örtlich zuständige Gericht. Der Käufer kann jedoch in allen Fällen auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Haager Kaufrechtsübereinkommens sind ausgeschlossen.

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